Straßenbaulastträger dürfen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge grundsätzlich ohne Baugenehmigung auf öffentlichen Verkehrsflächen aufstellen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden (Beschluss vom 13.07.2018, Az.: 8 CE 18.1071, unanfechtbar).
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