VGH München: E-Ladesäulen auf öffentlichen Verkehrsflächen bedürfen keiner Baugenehmigung

Straßenbaulastträger dürfen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge grundsätzlich ohne Baugenehmigung auf öffentlichen Verkehrsflächen aufstellen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden (Beschluss vom 13.07.2018, Az.: 8 CE 18.1071, unanfechtbar).

Rechtsanwalt Dr. Dirk Böhler, LL.M.

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