Neuer Beitrag in der NVwZ

Im Juli erscheint in der NVwZ mein Beitrag „Abgas als Abfall“ (NVwZ 2018, 956-959). Darin befasse ich mich mit folgender Fragestellung (Abstract):

Abgase aus industriellen Prozessen werden in der Genehmigungs- und Überwachungspraxis meist ausschließlich nach Immissionsschutzrecht beurteilt. Dabei ist das Verhältnis zwischen Luftreinhaltungs- und Kreislaufwirtschaftsrecht keineswegs abschließend geklärt. Tatsächlich lässt sich mit den existierenden Normen kaum begründen, weshalb für Abgase nicht auch das Abfallrecht gelten soll. Dessen Anwendung hätte allerdings potentiell dramatische Folgen für Anlagenbetreiber. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob sie durch Auslegung und Anwendung der bestehenden Vorschriften abgewendet werden kann.

Rechtsanwalt Dr. Dirk Böhler, LL.M.

Passionierter Rechtsanwalt für Umweltrecht

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