Nationaler Luftreinhalteplan

Heute erschien die neue 43. Bundes-Immissionsschutzverordnung im Amtsblatt (Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe). Mit ihr verpflichtet sich der Gesetzgeber (einer entsprechenden Europäischen Richtlinie folgend), bis 2020 bzw. 2030 bestimmte Grenzwerte für Luftschadstoffe, insb. Feinstaub, NOx und SOx, einzuhalten. Emissionen der Maritimen Seeschifffahrt sind ausgenommen. Die Verordnung räumt dem UBA auf nationaler Ebene Rechte ein, die bislang üblicherweise nur auf kommunaler Ebene von den dortigen Behörden ausgeübt wurden – ein Novum um Immissionsschutzrecht.

Rechtsanwalt Dr. Dirk Böhler, LL.M.

Passionierter Rechtsanwalt für Umweltrecht

Rechtsanwalt Dr. Dirk Böhler, LL.M. has 47 posts and counting. See all posts by Rechtsanwalt Dr. Dirk Böhler, LL.M.