Update in eigener Sache: Im Februar 2026 verlieh mir die Rechtsanwaltskammer Berlin das Recht, die Bezeichnung „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ zu führen. Voraussetzung dieser Bezeichnung ist zum einen eine umfangreiche fachspezifische Ausbildung, die jährlich aufgefrischt werden muss. Zum anderen muss ein Fachanwalt im maßgeblichen Fachgebiet nachweislich eine hohe Zahl gerichtlicher und außergerichtlicher Fälle in verschiedenen Teildisziplinen bearbeitet haben, u.a. im Umweltrecht. Das Umweltrecht ist seit vielen Jahren mein Spezialgebiet. Da der Titel „Fachanwalt für Umweltrecht“ nicht existiert, ist der „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ der Titel, der ihm am nächsten kommt.