Emissionshandel als Hauptwerkzeug des Klimaschutzes
Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) ist das zentrale Instrument zum Schutz unseres Klimas. Weder Baurecht noch Abfallrecht dürfen bei der Auslegung und Anwendung als Instrumente des Klimaschutzes verstanden werden, auch wenn sie sich zweifellos auf das Klima auswirken.
Belastung durch teure Zertifikate
Die „Währung“ des Emissionshandels ist die sogenannte EUA (EU-Allowance), die den Betreiber einer Anlage zur Emission jeweils einer Tonne CO2 (-äquivalent) berechtigt. Der Preis dieser Zertifikate hat sich innerhalb eines Jahres verfünffacht. Hintergrund ist die Einführung der Market Stability Reserve sowie die Entscheidung der EU, dort „eingelagerte“ Zertifikate regelmäßig dem Markt zu entziehen. Auch wird das Cap, also die Gesamtmenge jährlich ausgegebener Zertifikate, ab 2021 um 2,2% fallen, statt wie bisher um nur 1,74%. Infolge dessen erreichten EUA Ende 2018 einen Preis von 25 EUR, den sie seitdem auch halten. Dies stellt für betroffene Betriebe eine erhebliche Belastung dar.
Ausnahmen bei abwanderungsgefährdeten Industrien
Wer zu einer der von der EU als abwanderungsgefährdet eingestuften Branchen gehört, kann jedoch mit einer kostenlosen Zuteilung rechnen. Die sog. Carbon Leakage Correction soll verhindern, dass die klimaschädliche Produktionsanlagen einfach in das – völlig unregulierte – Ausland abwandern und sich somit dem Anreizsystem des EU-ETS gänzlich entziehen.
Anreize nutzen und in die Zukunft investieren
Die Anreize des ETS zur Senkung der CO2-Emissionen gehen aber über die linearen Kosten der Zertifikate hinaus. Außerhalb des Stromsektors können Betriebe, die hinsichtlich ihrer CO2-Emissionen zu den effizientesten ihrer Branche gehören, kostenlose Zertifikate einstreichen. Effizienzsteigernde Maßnahmen lohnen sich somit doppelt, da weniger Zertifikate benötigt und diese kostenfrei zugeteilt werden.
Gerne helfe ich Ihnen bei der Optimierung Ihrer Zuteilung. Sehen Sie im Übrigen hier meine aktuellen Blog-Einträge zum Thema Emissionshandel.