Datenschutz
Seit dem 25. Mai ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

Eigentlich kann keiner behaupten, zu wenig Zeit gehabt zu haben – die neue DS-GVO ist schon seit zwei Jahren in Kraft. Nur lief nun erst die Schonfrist ab, die darin gesetzt wurde.

Ist Datenschutz bei normalen Unternehmen überhaupt ein Thema?

Die DS-GVO betrifft nicht nur Facebook und Google, sondern jedes Unternehmen, das eine Webseite hat, Mitarbeiter beschäftigt oder auch nur Kundenmanagement betreibt – also jedes Unternehmen. Denn die Schwelle zur Datenverarbeitung ist extrem niedrig und wird bereits beim Anzeigen einer Webseite, beim Einpflegen einer Visitenkarte in das Email-Programm und – natürlich – bei der Lohnverwaltung für Angestellte überschritten. 

Was ist zu tun?

Als erstes gilt es, die nach außen hin sichtbaren Datenschutz-Mängel zu beheben, um sich vor Abmahn-Anwälten und unsportlichen Angriffen der Konkurrenz zu schützen. Dann sollte das eher formalistische Pflichtprogramm für die Behörden absolviert werden. Hiervon ausgehend ist dann in einem gründlicheren Prozess auch die Angriffsfläche für Anzeigen aus dem Inneren zu reduzieren.

„Ich habe dafür keine Zeit und kein Geld.“

Das kann leider eine teure Einstellung werden: Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 4% des globalen Jahresumsatzes oder 20 Mio. EUR – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Ein umfassender Schutz muss dagegen nicht teuer sein. Zwar werden anfangs einige Anpassungen anfallen, deren Umfang von ihrem bisherigen Datenschutz-Management abhängt. Grundsätzlich ist ein dauerhafter Schutz aber ab 150 EUR im Monat möglich. Sprechen Sie mich gerne hierauf an!